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BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 27/90 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung eines Rechtsanwalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 1 Nr. 7 §§ 27 35 Abs. 1 Nr. 5
Rücknahme der Anwaltszulassung wegen mangelnder Kanzleiführungspflicht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 5/89
Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Verstoßes gegen die Kanzleiführungspflicht …
Auszug aus BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 27/90
Dazu hat er Mindestanforderungen zu genügen, zu denen ein Praxisschild und eine Eintragung im Telefonverzeichnis gehören (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 5/89 m.w.N.). - BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 65/86
Auszug aus BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 27/90
Auch eine entsprechende Anwendung des § 42 BRAO kommt insoweit nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 1987 - AnwZ (B) 65/86).
- BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 54/96
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der lokalen Zulassung - …
Fehlen diese Mindestanforderungen und sind auch sonstige Anhaltspunkte für einen Praxisbetrieb nicht vorhanden, ist die Pflicht, eine Kanzlei zu unterhalten, verletzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 27/90 - und vom 13. September 1993 - AnwZ (B) 33/93 m.w.N.;… Feuerich/Braun, 3. Aufl., § 35 BRAO Rdn. 23). - BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 33/90
Rücknahme einer Zulassung als Rechtsanwalt - Vermögensverfall eines Rechtsanwalts …
1984, 36; vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 5/89 und vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 27/90). - BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 23/96
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf …
Fehlen diese Mindestanforderungen und sind auch sonstige Anhaltspunkte für einen Praxisbetrieb nicht vorhanden, ist die Pflicht, eine Kanzlei zu unterhalten, verletzt (vgl. Senatsbeschlüsse von 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 27/90 - und vom 13. September 1993 - AnwZ (B) 33/93 - m.N.;… Feuerich/Braun, 3, Aufl., § 35 BRAO Rdn. 23).